OLG Hamburg verurteilt kurdischen Politiker zu dreijähriger Freiheitsstrafe

 

bedrettin-kavak

129b Anti-terör Yasası Maddesi’ne göre; terörist bir organizasyona üyelik 3 yıldan başlayan cezalar öngörüyor. Açıklamada, Bedrettin Kavak’ın herhangi bir örgüte üye olup-olmadığı ispatlanmadan 3 yıl cezaya çarptırıldığı ifade ediliyor.

129b uyarınca; üyelik kapsamına giren suçlar 10 yıla kadar varabilen hapis cezalarıyla hükümlendirilebilir.

Ayrıca yasada: Türkiye’nin özel istemine göre, tutukluların teslim edilebileceği vurgusu da var.

(Bu madde gereğince, 2005 yılında Alman Vatandaşlığı olan, 16’dan pasaportu olan, yıllardır Almanya’da ikamet eden bir kişi iade edildi. İlk ve tek örnekti. Ve o dönem bütün savunma avukatları topluca basın açıklamaları yaptılar).

Ancak bu vurgu da diğer şıklar gibi gölgeli bırakılmış.

Hukukçuların bu gölgeli kısımlara itirazları; daha net ibareler kullanımına geçiş; somut dava deneyimlerinden sonraya bırakılmış görünüyor!

AZADÎ e.V., Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland, 03.08.2016

Bedrettin Kavak wurde heute vom 3. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg nach § 129b StGB zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der kurdische Politiker von Ende 2012 bis Sommer 2014 in verschiedenen Regionen Deutschlands als Gebietsleiter der PKK tätig gewesen sei. Die Bundesanwaltschaft hatte vier Jahre Haft gefordert. „Ich kann nicht nachvollziehen, auf welches Verständnis sich die Anklage stützt. In Deutschland wird einer, der in Syrien mit Geköpften posiert, zu drei Jahren verurteilt. Ich dagegen soll vier Jahre bekommen“, sagte Bedrettin Kavak.

Die Verteidiger von Bedrettin Kavak plädierten für ihren Mandanten auf Freispruch und wiesen in ihrem Plädoyer am 27. Juli erneut darauf hin, dass es an der Zeit sei, die Verfolgungsermächtigung des Bundesjustizministeriums, die die Verfolgung der PKK nach § 129 b StGB erst ermöglicht, endlich zu überprüfen und zurückzunehmen. Gründe dafür gebe es genug, so die vom türkischen Staat abgebrochenen Verhandlungen über eine politische Lösung der Kurdistan-Frage, die massiven Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Verhängung der Ausgangssperren in Cizre und anderen kurdischen Städten seit Herbst 2015 und nicht zuletzt die Säuberungswelle Erdoǧans nach dem 15. Juli 2016. Weiter führten sie aus, dass die Kurden seitens des türkischen Staates rassistisch motivierter Unterdrückung ausgesetzt seien und ein völkerrechtlich legitimes Selbstverteidigungsrecht hätten.

Gegen das Urteil wird Revision eingelegt.

In seinem Schlusswort am 27. Juli umriss Bedrettin Kavak die kurdische Geschichte seit dem Abkommen von Lausanne im Jahre 1923 und betonte, dass von kurdischer Seite alles versucht worden sei, die Voraussetzungen für einen würdevollen Frieden zu schaffen. Er wolle das Gericht fragen, was die Kurden noch tun sollen: „Wenn hier über die kurdische Bewegung verhandelt wird, dann sollte das Gericht zumindest eine Lösungsperspektive vorlegen.“

Der 58-Jährige kritisierte, dass die Bundesregierung die Kurden auf Wunsch der Türkei seit über zwei Jahrzehnten bis heute verfolge, „obwohl sich die Sachlage geändert habe“. Er befürchte, dass nach dem gescheiterten Putschversuch „eine zivile Diktatur aufgebaut“ werde; von Demokratie könne „keinesfalls mehr die Rede sein“. Diese Situation hätte auch die Bundesanwaltschaft berücksichtigen müssen. Es reiche nicht aus, lediglich die eigene Besorgnis zum Ausdruck zu bringen, dieser müssten  „auch Taten folgen“. Während der sogenannte Islamische Staat Kurden töte, kurdische Frauen auf Märkten verkaufe und von der Türkei unterstützt werde, wende sich der türkische Staat an Europa und fordere, „den kurdischen Befreiungskampf auszumerzen“.

Mit Bezug auf die erschütternde Bilanz der Menschenrechtsverletzungen und Repression in der Türkei, erklärte Bedrettin Kavak: „Ich habe gegen die Geisteshaltung dieses Staates 41 Jahre Widerstand geleistet.“ Er war in der Türkei 22 Jahre inhaftiert, unter anderem in dem berüchtigten Foltergefängnis von Diyarbakir. Diese Tatsache ist aber nichts, was die Bundesregierung, die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte sonderlich berührt. Im Vordergrund stehen in den deutsch-türkischen Beziehungen geostrategische, militärische, wirtschaftliche und nicht zuletzt flüchtlingspolitische Interessen – auf Kosten politisch aktiver Kurdinnen und Kurden. Diese Präferenz führte am 26. August 2015 zur Festnahme von Bedrettin Kavak; der sich seitdem  Untersuchungshaft befindet.

In einer Stellungnahme der deutschen Sektion der „Juristen und Juristinnen gegen atomare, biologische und chemische Waffen – für gewaltfreie Friedensgestaltung“ (IALANA) vom 25. Juli prangert diese den von der türkischen Regierung verhängten „Ausnahmezustand“ und die Aussetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention an. Sie kritisiert das Schweigen der NATO, der Institutionen des Europarates sowie der Bundesregierung: „Die von Präsident Erdoǧan und seiner AKP-Regierung angeordneten und veranlassten Maßnahmen zielen vor allem auf die Ausschaltung einer unabhängigen Justiz, die Einschüchterung und Unterdrückung jeder Opposition, die Gleichschaltung der Presse und Medien sowie auf die möglichst ungehinderte Errichtung eines autoritären Präsidialsystems mit einem ungehemmten Führerkult.“

Die seit nunmehr 23 Jahre anhaltende Verfolgung kurdischer Aktivistinnen und Aktivisten in Deutschland und die äußerst verhaltene Kritik der Bundesregierung am staatsterroristischen Handeln Erdoǧans nach dem Putschversuch bedeuten in letzter Konsequenz die Hinnahme von Kriegs- und Menschenrechtsverletzungen. Erst recht seit dem unwürdigen Flüchtlingsdeal, sieht er sich fortwährend ermutigt, von Europa – insbesondere Deutschland – ein noch härteres Vorgehen gegen die PKK und weitere politische Organisationen und Personen zu verlangen. Dies bekräftigte Erdoǧan im Zusammenhang mit der Forderung Brüssels, die türkische Anti-Terror-Gesetzgebung zu entschärfen, um alle 72 Kriterien für eine mögliche Visa-Liberalisierung zu erfüllen. Dem widersetzt er sich bislang konsequent.

Wie die Verurteilung von Bedrettin Kavak zeigt, ordnen sich auch die Gerichte dem Diktat der Politik unter. Denn: Mit der Ermächtigung des Bundesjustizministeriums vom 6. September 2011, generell alle mutmaßlichen Regional- und Gebietsverantwortliche der PKK nach § 129b StGB (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland) verfolgen zu lassen, hat die Politik letztlich Fakten geschaffen. Diese undemokratische Entscheidung musste weder begründet werden noch ist sie rechtlich angreifbar. In allen § 129b-Verfahren geht es einzig um die Frage, ob kurdische Angeklagte als Mitglieder oder Unterstützer der PKK anzusehen sind. Individuelle Straftaten müssen ihnen hierbei nicht nachgewiesen werden.

Derzeit befinden sich 12 kurdische Aktivisten ist U- bzw. Strafhaft; gegen fünf von ihnen sind Prozesse eröffnet bzw. das heutige beendet worden.

Angesichts der erschreckenden politischen Entwicklungen in der Türkei sind alle demokratischen Kräfte aufgerufen, darauf hinwirken, dass die Kriminalisierung von Kurdinnen und Kurden einerseits und die Komplizenschaft der Bundesregierung mit dem Erdoǧan-Regime beendet werden.

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