Aufruf zur Solidarisierung mit Kemal Kara

mülteci

 

Pressemitteilung vom 06.10.2013

 

zur Berichterstattung und Veröffentlichung

Freiheit für Kemal Kara

 

Seit dem 31. 08.2013 befindet sich der in Köln ansässige Kemal Kara in Pula/Kroatien und Mitglied des Menschenrechtsvereins Türkei/Deutschland e.V. (TÜDAY) in der Haftanstalt. Kemal Kara ist seit 1999 anerkannter politischer Flüchtling und hat in Deutschland seinen dauerhaften Sitz (Niederlassungserlaubnis). Aufgrund einer ihm nicht bekannten Interpol Rednotice wurde Kemal Kara während seiner Kroatien Urlaubsreise von den kroatischen Behörden festgenommen und in einem kroatischen Gefängnis nach Pula gebracht. Grund für die im Jahre 2007 ausgestellte Rednotice sei ein derzeit anhängiges/laufendes Verfahren, zudem gegen ihn laut den türkischen Gerichten, belastende Zeugenaussagen in einem politischen Verfahren vorlägen.

 

Obwohl die zu ihm zu Last gelegten Zeugenaussagen im laufenden Verfahren noch nicht im Gesamtprozess seitens der Richter beurteilt wurden und somit noch von einem “Unschuldszeugnis” auszugehen muss, wird Kemal Kara die Freiheit entzogen. Zudem kam in bereits etlichen politisch aufgezogenen Verfahren in der Türkei auf, dass die Zeugenaussagen insbesondere in politisch aufgezogenen Verfahren meist unter Folter entstanden und somit zu Unrecht verurteilt wurde. Diese belastende Aussagen stellen das Strafmaß für prekäre und illegitime Gerichtsurteile dar, die auch in der internationale Öffentlichkeit auf scharfe Kritik stoßen und aufgrund dessen die Verfahren in langwierigen Prozessen erneut aufgerollt mussten. Die Türkei hat im Fall Kemal Kara zwischenzeitlich bei den kroatischen Behörden einen Auslieferungsantrag gestellt. Doch dem Auslieferungsantrag der Türkei darf nicht entsprochen werden, da gemäß dem § 33 Abs. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte politische Flüchtlinge nicht an das antragsgestellte Land ausgeliefert werden dürfen. So würde der kroatische Staat im Falle einer Auslieferung Kemal Kara`s an die Türkei gegen die Genfer Flüchtlingskonvention verstoßen, dessen Unterzeichner sie selbst auch ist. Im Weiteren ergingen in bereits etlichen europäischen Gerichtsurteilen die Feststellung, dass eine Interpool Rednotice für eine Auslieferung an das Auslieferungsland nicht ausreichend sei, so dass die derzeitigen kroatischen Gerichte verpflichtet sind von einem solchem Recht Gebrauch zu machen.

 

Obwohl die errungenen Rechte gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention rechtskräftig und bindend für alle unterzeichneten EU-Mitgliedsstaaten sind, standen in etlichen Fällen Personen vor einer ernsthaften Drohung einer illegitimen Auslieferung an die jeweiligen Staaten und Länder aus denen sie ohnehin aus politischen Gründen geflohen waren. Eine solche Praxis im Bezug auf das Auslieferungsverfahren in Kroatien hätte schwerwiegende Folgen und würde einen schwerwiegenden Verstoß stellen. Auch ist die ohnehin unzumutbare Länge und Dauer eines solchen Verfahren für die Inhaftierten nicht tragbar, da sich Kemal Kara nun auch in einem Hungerstreik befindet, so dass eine sofortige Freilassung von Kemal Kara unabdingbar ist.

 

Wir rufen alle Organisationen, Institutionen, Menschenrechtsvereine sowie Einzelpersonen dazu auf sich mit Kemal Kara zu solidarisieren und gegen die unrechtmäßige Festnahme ihren Protest zum Ausdruck zu bringen.

 

TÜDAY – Menschenrechtsverein Türkei/Deutschland e.V.

ATIF-Föderation der Arbeiter in der Türkei aus Deutschland

UPOTUDAK – Internationales Solidaritätskomitee für politische Gefangene

WEM-Da – Solidarität – Initiative für Betroffene des Wernicke- Korsakoff-Syndroms und ehemalige politische Inhaftierte aus der Türkei in Europa

ATIK- Könföderation der Arbeiter in der Türkei aus Deutschland

Avrupa Sürgünler Platforma – Platform der ExilantInnen aus Europa

 

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